Die Kapitalmarktregulierungsbehörde SEBI hat strenge Normen für ausländische Portfolioinvestoren (FPIs) erlassen und sie aufgefordert, alle wesentlichen Änderungen ihrer Struktur und ihres gemeinsamen Eigentums innerhalb von sieben Arbeitstagen offenzulegen.
In Bezug auf neue FPI-Registrierungen , kann das Securities and Exchange Board of India (SEBI) sie um zusätzliche Dokumente bitten, die gemäß einer Mitteilung erforderlich sein könnten.
Nach den neuen Regeln werden FPIs SEBI und die benannte Verwahrstelle über alle falschen Informationen informieren oder irreführende Informationen über Änderungen in materieller Hinsicht und jede Änderung in ihrer Struktur oder Kontrolle innerhalb von sieben Werktagen schriftlich.
Darüber hinaus müssen FPIs im Falle einer Strafe, anhängiger Verfahren, Feststellungen von Ermittlungen informieren gegen die innerhalb von sieben Tagen von einer ausländischen Aufsichtsbehörde Maßnahmen gegen sie ergriffen wurden oder ergriffen werden.
“Im Falle einer direkten oder indirekten Änderung der Struktur oder des gemeinsamen Eigentums oder der Kontrolle über die ausländisches Portfolio investieren oder Anlegergruppe, muss sie dies so bald wie möglich, jedoch nicht später als sieben Arbeitstage, ihrem benannten Verwahrstellenteilnehmer zur Kenntnis bringen”, sagte SEBI.
Im Gegenzug werden die Verwahrstellenteilnehmer einreichen die Information an die Marktregulierungsbehörde innerhalb von zwei Tagen.
Gemäß den bestehenden Vorschriften waren FPIs verpflichtet, den benannten Verwahrstellenteilnehmer „unverzüglich“ zu informieren, was jetzt durch „so bald wie möglich, aber nicht später“ ersetzt wurde als sieben Arbeitstage”.
Marktexperten glauben, dass sich FPIs und Depotbanken früher viel Zeit für die Offenlegung dieser Informationen genommen haben, da in den Regeln kein strenger Zeitplan vorgeschrieben war.
Die neue Regeln sind am 14. März in Kraft getreten, sagte SEBI.
Im August 2022 hatte SEBI einen Ausschuss unter der Leitung von K. V. Subramanian, dem ehemaligen Chefwirtschaftsberater der indischen Regierung, gebildet, um sie über Maßnahmen zur Erleichterung der Erleichterung zu beraten der Geschäftstätigkeit von FPIs in Indien.
Darüber hinaus wurde der Beratungsausschuss entrus mit der Aufgabe, Maßnahmen vorzuschlagen, die erforderlich sind, um die Beteiligung von FPI am Rentenmarkt zu fördern, und bei Fragen im Zusammenhang mit Investitionen und Operationen solcher Investoren auf den indischen Finanzmärkten zu beraten.